Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein Sammelbegriff für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen (im Gegensatz zum öffentlichen Recht und dem Strafrecht).
Es zeichnet sich dadurch aus, dass natürliche oder juristische Personen in Rechtsbeziehungen zueinander treten und dass zumindest theoretisch alle beteiligten Parteien gleichberechtigt sind.
Zu dem Zivilrecht gehören unter anderem das gesamte Kaufrecht, Dienstleistungsrecht und Werkvertragsrecht, das Urheberrecht oder das Handels- und Gesellschaftsrecht.