
Rechtsanwalt Christoph Weber
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht
Tel.: 0651 99 98 55 21
Rechtsanwalt für Mietrecht
Jeder Wohnungseigentümer und insbesondere jeder, der erst Wohnungseigentum erwerben will, muss sich im Klaren darüber sein, das er mit dem Erwerb von Eigentum nicht nur grundgesetzlich geschützte Rechte erwirbt, sondern auch Pflichten gegenüber Mietern übernimmt.
Die jeweiligen Rechte des Vermieters oder des Mieters durchzusetzen sind wir behilflich.
Jeder Wohnungseigentümer und insbesondere jeder, der erst ein solches erwerben will, muss sich im Klaren darüber sein, das er mit dem Erwerb von Wohnungseigentum eine besondere Form des Eigentums erwirbt.
Dies hat immense Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Eigentümers und insbesondere auch die Kostentragungspflichten.