Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarkrecht regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden, Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. Zu ihm gehören sowohl die "klassischen" Bankgeschäfte wie Kontoführung, Grundschuldbestellung, Gewährung von Krediten, (Verbraucher-)Darlehen oder Bausparverträge, als auch die Verwaltung von Aktien- und Wertpapierdepots und die Investition in Kapitalanlagen wie Investmentfonds, Immobilien oder Schuldverschreibungen.
Neben Produkten auf dem gut regulierten "weißen Kapitalmarkt" gibt es auch weniger regulierte Produkte auf dem "grauen Kapitalmarkt", hinter denen sich teils legitime, teils unseriöse Anbieter finden. Diese versuchen, mit hohen Renditeversprechen Anleger für ihre Produkte zu gewinnen. Hierbei kann es sich um Schrottimmobilien handeln, bei dem der Ertragswert in keinem Verhältnis zum Kaufpreis steht, um partiarische Darlehen mit Rangrücktrittsvereinbarungen oder um die Beteiligung an geschlossenen Fonds mit Totalverlustrisiko. Gemein ist diesen Produkten regelmäßig, dass sie über ein hochmotiviertes, auf Provisionsbasis arbeitendes Vertriebsnetz, häufig auch im Freundes- und Bekanntenkreis an Anleger vertrieben werden, die wenig bis keine Ahnung von dem erworbenen Produkt haben. So wurden und werden Investitionen in Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Fonds für erneuerbare Energien (Windkraftfonds, Solarenergiefonds) oder Infrastrukturfonds in Entwicklungsländern vertrieben, denen oftmals äußerst optimistische Prognosen zugrunde liegen. Diese lassen sich in der Realität kaum erfüllen. Auch die Investition in sog. "Blind-Pools", bei denen nicht im Einzelnen feststeht, in welche Anlagen genau investiert werden soll, sind äußerst kritisch zu betrachten. Die Folge sind oftmals herbe Verluste für die Anleger - laut einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2015 haben 69% der untersuchten geschlossenen Fonds einen Verlust erwirtschaftet.
Von Produkten auf dem grauen Kapitalmarkt sind solche auf dem "schwarzen Kapitalmarkt" abzugrenzen. Hierbei handelt es sich um von vornherein betrügerische Geschäftsmodelle wie Schneeballsysteme, illegaler Diamantenhandel oder Kapitalanlagebetrug. Gerade das Internet erleichtert es Betrügern, durch professionelle Auftritte Seriösität vorzuspiegeln, um Gelder von Anlegern einzusammeln. Da die Hintermänner häufig im Ausland sitzen, ist es oftmals schwierig bis unmöglich, wieder an sein Geld heranzukommen. Auch die Investition in und um Kryptowährungen bietet ein reichhaltiges Feld für Betrüger.
Doch auch auf dem weißen Kapitalmarkt kann es zu Problemen kommen, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen oder zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucher und Unternehmer gezeigt hat.
Auch zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, die nicht weisungsgerechte Ausführung von Investmentgeschäften oder die Umschuldung von Krediten sind Fragen, bei denen wir Ihnen weiterhelfen können.