WEG-Recht


Jeder Wohnungseigentümer und insbesondere jeder, der erst ein solches erwerben will, muss sich im Klaren darüber sein, das er mit dem Erwerb von Wohnungseigentum eine besondere Form des Eigentums erwirbt.

Dies hat immense Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Eigentümers und insbesondere auch die Kostentragungspflichten.


Wir beraten Sie bei der

  • Vorbereitung des Erwerbs eine Eigentumswohnung oder von Teileigentum
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • Prüfung von Wohngeldabrechungen und Wirtschaftsplänen
  • Geltendmachung Schäden gegen die Eigentümergemeinschaft
  • Geltendmachung Schäden gegen einzelne Eigentümer
  • Durchsetzung der Rechte der Eigentümergemeinschaft gegen einzelne Eigentümer
  • Beitreibung von Hausgeldrückständen
  • Entziehung von Wohnungseigentum
  • Bei der Auswahl eines Gutachters

Wir vertreten Sie vor

  • den Eigentümerversammlungen
  • den Wohnungseigentumsgerichten
  • den Amts- und Landegerichten
  • den Rechtsmittelgerichten