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Das Arbeitsrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und denen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbänden), dem so genannten (kollektiven Arbeitsrecht).
Wir beraten Sie
- bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, freier Mitarbeiterverträge etc.
- bei Fragen der Vergütung und Gestaltung von Vergütungssystemen
- Personalarbeit im Betrieb / Unternehmen
- Betriebliche Altersversorgung
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsverträge
Wir übernehmen die Gestaltung von
- Betriebsübergängen
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